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Beratung

Häufig gestellte Fragen


Muss mein Tinyhaus mobil sein?

Ja, die Tiny-Siedlung Hütting ist ein Sondergebiet für Tinyhäuser auf Rädern. Daher müssen die Unterkünfte immer auf einem Anhänger stehen, der ohne Schwertransportauflagen auf öffentlichen Straßen bewegt werden darf.

Wie viel kostet ein Stellplatz?

Auf den Monat heruntergerechnet belaufen sich die Kosten für ein Tinyhaus auf 145 € zzgl. 1 € pro Stellplatzquadratmeter.

Beispielrechnung für ein Grundstück mit 100 m2:
145 € + (100 Stellplatzquadratmeter x 1 €) = 245 €/Monat

Was in den Mietkosten enthalten?

Neben dem Stellplatz sind in den jährlichen Mietkosten ebenfalls ein Pkw-Parkplatz sowie nach Verfügbarkeit ein kleines Lagerabteil (z.B. für Winterreifen, Skier etc.) enthalten.
Die Nebenkosten für Strom, Wasser und Kanal sind nicht inklusive, sondern werden nach individuellem Verbrauch abgerechnet.

In welchen Raten wird die Miete gezahlt?
Die Miete wird jährlich im Sommer des Vorjahres fällig.
Kann ich mich auch für einen kurzen Zeitraum in der Tiny-Siedlung Hütting einmieten?
Nein. Das Angebot der Tiny-Siedlung Hütting richtet sich nur an langfristige MieterInnen. Die Anfragen werden individuell geprüft.
Wie breit darf mein Tinyhaus sein?

Die maximale Breite für ein Tinyhaus beträgt 2,55 m.
Das Haus darf unter Umständen auch breiter sein, wenn sich die Elemente mit Überbreite (z.B. Erker) mittels Slide-out-Technik unkompliziert ein- und ausschieben lassen.

Wie hoch darf mein Tinyhaus sein?
Die maximale Höhe für ein Tinyhaus beträgt 4 m.
Welche Dachformen sind zulässig?
Als Dachformen sind ausschließlich Satteldächer, Pultdächer und Flachdächer erlaubt.
Wie muss die Fassade meines Tinyhauses beschaffen sein?
Die Fassade muss aus Holz bestehen.
Wie groß darf der Rauminhalt ausfallen?
Bis zu 75 m3 Brutto-Rauminhalt sind verfahrensfrei – ohne Baugenehmigung – zulässig.
Ich benötige noch etwas mehr Platz. Gibt es zusätzlichen Stauraum?
Für die ParzelleneigentümerInnen stehen in beschränkter Anzahl auch kleine Lagerabteile zur Verfügung (z.B. für Fahrräder, Skier etc.). Bitte nehmen Sie bei Bedarf Kontakt mit dem Betreiber auf.
Für Fahrräder und Mülltonnen gibt es eine gemeinschaftliche Unterstellmöglichkeit.

Ihre Frage wurde nicht beantwortet?

Wenden Sie sich gerne an den Betreiber!

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